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Aufgaben eines Sachverständigen

der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt, somit kann sich jeder Sachverständiger nennen. Möchten Sie sich mit Ihrem Sachverständigen auf der sicheren Seite befinden, bestellen Sie einen öffentlich bestellt und vereidigten (ö.b.u.v) Sachverständigen aus dem gewünschten Fachbereich.

Das Gütesiegel „ö.b.u.v.“

„ö.b.u.v.“ steht für öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und ist eine vom Staat geschützte Bezeichnung, die einer ausgiebigen Prüfung unterliegt. Dadurch werden hohe Anforderungen erfüllt und Qualität garantiert.
Dieser Titel ist mit speziellen Qualifikationen verbunden und wird für ein jeweiliges Fachgebiet verliehen. Es dient als staatliches Gütesiegel und gibt Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern Sicherheit und erleichtert die Wahl des Sachverständigen. Wurde ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt, steht er unter der Aufsicht einer Bestellungskörperschaft, wie den Handwerkskammern und/oder Industrie- und Handelskammern.

Die Qualifikationen eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen

Der Staat prüft einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen zum einen auf sein fachspezifisches Wissen, das erheblich über dem Durchschnitt liegen muss. Dazu wird die Qualität seiner Arbeit und die notwendige Erfahrung im theoretischen und praktischen Bereich überprüft. Er muss beispielsweise eine Niederlassung als Sachverständiger unterhalten und dort tätig sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Zudem muss ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger über ausreichend Erfahrungen verfügen und nachweisen, dass er einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts besitzt und verständliche Erläuterungen fachlicher Feststellungen und Bewertungen vornehmen kann.
Zum anderen bezieht sich die Prüfung im Besonderen auf die persönliche Eignung des Sachverständigen, also auf seine Integrität und seine Vertrauenswürdigkeit. Ein Sachverständiger muss unparteiisch und unabhängig agieren und Gewähr bieten für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Er unterliegt einer ständigen Überwachung der Bestellkörperschaft. Seine Bestellung ist zeitlich limitiert und beträgt 5 Jahre. Sollten in dieser Zeit keine negativen Vorfälle gegeben sein, wird diese Bestellung für weitere 5 Jahre erneuert.

Die Aufgaben eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen

Die Aufgaben eines Sachverständigen sind breit gefächert. Er wird häufig von Gerichten, Unternehmen oder Privatperson damit beauftragt, Gutachten zu erstellen.
Ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger kann zudem als Schiedsgutachter, auch Mediator genannt dienen, um bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien unabhängig und fair zu vermitteln.
Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige sind in der Beratung, Bewertung, Analyse und Überwachung von Dienstleistungen und Bauvorhaben zuständig.

Bild von Angelo Esslinger auf Pixabay

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