der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt, somit kann sich jeder Sachverständiger nennen. Möchten Sie sich mit Ihrem Sachverständigen auf der sicheren Seite befinden, bestellen Sie einen öffentlich bestellt und vereidigten (ö.b.u.v) Sachverständigen aus dem gewünschten Fachbereich. Das Gütesiegel „ö.b.u.v.“ „ö.b.u.v.“ steht für öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und ist eine vom Staat geschützte […]