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Zeit der Besinnung und des Rückblicks

Liebe Kunden und Partner,
die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Besinnung und des Rückblicks. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken.

Wir sind uns sicher, dass wir auch im neuen Jahr gemeinsam erfolgreich sein werden. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins neue Jahr.

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Schlichtungs- und Schiedsordnung

Die Schlichtungs- und Schiedsordnung, kurz „SOBau“ ist ein Regelwerk das gesetzliche Grundlagen und Verfahrensarten umfasst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier natürlich auf dem Bauvertragsrecht. Neben Regeln zum Schieds- und Schlichtungsgutachten ist das Mediationsverfahren neu hinzugekommen, ebenso wie ein beschleunigtes Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren.  Ein Bauprojekt benötigt schnell Gewissheit zu den Vertragspflichten und deren Reichweite, ebenso wie zu den Folgen für Vergütungsanspruche von Unternehmen, da ein Baustopp unter Umständen weitere Schäden verursacht und natürlich den Bauherren zusätzliche Kosten und Probleme verursacht.

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Gründe für Streit auf dem Bau

Zwei Parteien und somit auch zwei Sichtweisen – nicht selten herrscht Uneinigkeit darüber, was vertraglich vereinbart wurde. Bauherren erwarten unkomplizierte, schnelle und am besten kostengünstige Leistungen, Bauunternehmer stehen vor der großen Aufgabe effizient, fair und trotzdem gewinnbringend zu Arbeiten. Daher wird vorher festgelegt, was, für welchen Preis geleistet wird. Kommunikationsprobleme zwischen mehreren Akteuren, verschiedene Ansichtsweisen und auch Defizite in der Informationsweiterleitung führen dann oftmals zu unterschiedlichen Auffassungen der Vertragsauslegung. Bauherren sind überrascht, was an Extrakosten auf sie zukommen, wenn beim Komplettpaket nur Kleinigkeiten geändert oder ergänzt werden. Bauunternehmen, Architekten und Anbieter sprechen häufig berufsbedingt eine „andere Sprache“ als der Bauherr, der mit vielen Dingen auf dem Bau zum ersten Mal konfrontiert wird. Wenn dann noch Pannen oder technische Probleme auftreten ist Streit fast vorprogrammiert. Da braucht es eine dritte, unparteiische und fachlich kompetente Einschätzung in Form von Mediatoren und Gutachtern, sodass der Vergleich dem Streit ein Ende setzt; Alternativ steht der Gang vor Gericht.

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Frohe Weihnachten

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und alle guten Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023.

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Zoff auf dem Bau – Alternativen zum Prozess

Streit auf der Baustelle ist keine Seltenheit und endet häufig in langwierigen und teuren Gerichtsprozessen. Das kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern auch viele Nerven. Alternativ kann die Schlichtung bei der Streitbeilegung zu schnellerem Erfolg verhelfen.

Bauherren und Bauunternehmen geraten oft während eines Bauvorhabens aneinander. Viel zu oft landet der Streit vor Gericht, wovon oft keine Partei profitiert. Teilweise ziehen sich Prozesse über Jahre hinweg, solange möchte und kann ein Bauherr meist nicht warten, die Folge: die Nerven liegen blank, das Geld ist knapp, die Baustelle stagniert.  Eine Schlichtungs- und Schiedsordnung SOBau schafft Klarheit und ermöglicht die Streitbeilegung durch Schiedsgutachten Schlichtung oder Mediationsverfahren ganz ohne den langwierigen Gang vor Gericht.

Auf Baustellen kommt es schnell zum Streit. Oft landet dieser vor Gericht. Doch es geht auch anders – Möglichkeiten bieten Schlichtungs- und Schiedsgutachten sowie Mediationsverfahren.

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Happy 2022

Wir wünschen allen Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden einen gelungenen Jahreswechsel und ein frohes, gesundes neues Jahr!

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Lösungen für flexiblen Untergrund

Fliesen haben immer eine besondere Optik. Dank moderner Entkopplungssysteme können sie auch auf problematischen Untergründen verlegt werden.

Von der Verlegung von Boden- wie von Wandbelägen, vom Einbau von Elektrozusatzheizungen und Lichttechnik im Boden- und Badezimmerbereich sowie der Fassadengestaltung sind die Kunden bei einem Fliesenlegermeister immer gut beraten. Die richtige Vorbereitung des Untergrundes ist ohnehin immer von elementarer Bedeutung bei der Verlegung von Fliesen. Trifft allerdings ein starrer Belag auf einen flexiblen Untergrund, sichert nur eine fachmännische Vorbereitung die Langlebigkeit des Materials. Ein Fliesenlegermeister ist auch in der Lage, besonders problematische Untergründe so vorzubehandeln, dass auch sie eine Fliesenschicht tragen können, ohne Risse oder Brüche zu riskieren. Entkopplungsmatten verbinden elastische Untergründe mit unbeweglichem Belag. Dadurch können auch Fliesen auf flexiblen Böden verlegt werden.

Sollte es doch einmal zu einem Schaden kommen ist man mit einem öffentlich bestellten und vereidigenten Sachverständigen gut beraten.

 

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Mediator – Konflikte außergerichtlich lösen

„So nicht, jetzt reicht es! Ich rufe morgen sofort meinen Rechtsanwalt an. Dann zeigen wir es denen aber mal richtig !“ Malermeister Mueller ist stinksauer. Vor über einem Jahr ist das Wohnhaus der Familie Klein fertig geworden, ein Schmuckstück, auf das er und seine Mitarbeiter stolz sind. Wenn da nicht der Ärger über die Bezahlung der Schlussrechnung wäre. Familie Klein will offensichtlich nicht zahlen, immer wieder fällt ihnen was Neues ein: die Farbe im Wohnzimmer hatte sich Herr Klein ganz anders vorgestellt, die Fassade erscheint bei Sonnenlicht uneben und das Treppengeländer ist für Frau Klein auch nicht perfekt gearbeitet. So geht es jetzt schon seit Monaten. Achtmal war Herr Mueller zur Nachbesserung bei der Familie – aber denen kann er es offensichtlich nicht recht machen. Jetzt hat er genug, wer wird sich sein Geld schon holen. Schade, dass über diesen Streit die langjährige gute Beziehung zu den Kleins zerbrochen ist, auch aus deren Freundeskreis hatte immer wieder schöne Aufträge erhalten.
Herr Mueller führte Betrieb schon fast 20 Jahre, er hat schon einiges erlebt, auch mehrere Gerichtsverfahren. Er weiß wie langwierig und unangenehm dies werden kann. Akten wälzen, alten Schriftverkehr studieren, alles muss haarklein dokumentiert werden, damit sein Anwalt damit arbeiten kann. Und das ist ja erst der Anfang, wer weiß, wie lange sich dieses Verfahren wieder hinziehen wird. Beim letzten Mal hat der Prozess 5 Jahre gedauert. Im Vergleich hat er dann 60 % des ausstehenden Geldes erhalten, geblieben ist nach Abzug aller Kosten fast nichts.

Geht das nicht auch anders!? Kann man sich denn unter erwachsenen Menschen nicht an einen Tisch setzen und miteinander reden? Der Familie Klein kann, das doch auch kein Spaß machen, so ein Gerichtsprozess belastet doch beide Parteien.

Ohne juristische Auseinandersetzung

Es geht auch anders! Nicht immer, nicht alle Konflikte lassen sich ohne juristische Auseinandersetzung lösen. Aber es ist immer einen Versuch wert. In Deutschland sind Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgericht die wohl bekanntesten und gängigsten Verfahren, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Zunehmend bekannter wird die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation.

Mediation eignet sich insbesondere immer dann, wenn es um Streitfragen geht, bei denen die persönliche Einschätzung des Sachverhaltes eine große Rolle spielt. Die Erfahrung zeigt, dass es bei Streitigkeiten um Material, Farbe, Oberflächenqualität häufig nicht in erster Linie um objektiv feststellbare Qualitätsmerkmale geht. Sondern Kunden sind unzufrieden, weil das Ergebnis nicht exakt den Vorstellungen entspricht, die sie bei der Auftragserteilung hatten. Das wiederum ist für den Handwerker unverständlich, er ist sicher, dass er genau das geliefert hat, was bestellt wurde. Kleine Missverständnisse oder unterschiedliche Sichtweisen führen häufig zu langwierigen und teuren Auseinandersetzungen. Auseinandersetzungen, bei denen ein ruhiges und ausführliches Gespräch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer der richtige Weg zur Lösung wäre. Häufig bedauern es beide Seiten sehr, dass bei dem Streit das ursprünglich gute und vertrauensvolle Verhältnis dauerhaft gestört wird. Der Unternehmer verliert nicht nur einen guten Kunden, er verliert häufig auch dessen berufliches und privates Umfeld als potenzielle Auftraggeber. Der Kunde seinerseits wird jeden Tag zu Hause an den ungelösten Konflikt erinnert, er ärgert sich auf Monate oder Jahre über die „falsche“ Farbe. Aber wahrscheinlich ärgerte er sich mit der Zeit noch mehr über den ganzen Ärger.

Völlig neutral und unterstützen Mediatoren beide Parteien

Wenn zwei streitende Parteien Schwierigkeiten haben, die strittigen Punkte in einem sachlichen Gespräch miteinander zu klären und nach Lösungen zu suchen, dann führt sie meist irgendwann der Weg zum Anwalt. Und von dort führt der Weg häufig zu Gericht. Es werden Gutachten erstellt – aber das Ergebnis des Sachverständigen ist noch lange nicht für beide Seiten akzeptabel. Gerade wenn es nicht um eindeutige Mängel und Fehler geht, schaukeln sich solche Verfahren hoch, immer mehr Papier und immer weniger Möglichkeit mit einander zu reden.

Mediation ist ein Verfahren, in dem es sehr häufig gelingt, diesen Kreislauf zu durchbrechen und nach relativ kurzer Zeit zu einem konstruktiven Gesprächsklima zurückzufinden. Die Mediatoren beziehen die Stellung, sind in der Sache völlig neutral und unterstützen beide Parteien in gleichem Maße. Sie haben in ihrer Ausbildung gelernt, auch in heftigen Auseinandersetzungen einen klaren Kopf zu behalten und immer das Ziel eine einvernehmliche Lösung im Auge zu behalten. Deshalb sind sie in der Lage den Gesprächsverlauf zu steuern, sie beruhigen die Situation oft schon allein durch ihre Anwesenheit. Die Streitenden werden angehalten, sich gegenseitig zuzuhören und stellen häufig sehr schnell fest, dass es eben doch Wege der Einigung gibt. Wenn beide Seiten die Bereitschaft entwickeln, an der Suche nach guten Lösungen mitzuarbeiten, dann wird das Ergebnis besser sein als ein aus der Not geborener Vergleich, bei dem beide Seiten verlieren. Mediation will, dass beide Seiten gewinnen. Dies gelingt in überzeugend vielen Fällen schon innerhalb weniger Stunden. Der Streit, der sich im Gerichtsverfahren über Jahre hinweg hingezogen hätte, kann so in wenigen Wochen zu aller Zufriedenheit beigelegt sein.

Bild von aymane jdidi auf Pixabay

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Aufgaben eines Sachverständigen

der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt, somit kann sich jeder Sachverständiger nennen. Möchten Sie sich mit Ihrem Sachverständigen auf der sicheren Seite befinden, bestellen Sie einen öffentlich bestellt und vereidigten (ö.b.u.v) Sachverständigen aus dem gewünschten Fachbereich.

Das Gütesiegel „ö.b.u.v.“

„ö.b.u.v.“ steht für öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und ist eine vom Staat geschützte Bezeichnung, die einer ausgiebigen Prüfung unterliegt. Dadurch werden hohe Anforderungen erfüllt und Qualität garantiert.
Dieser Titel ist mit speziellen Qualifikationen verbunden und wird für ein jeweiliges Fachgebiet verliehen. Es dient als staatliches Gütesiegel und gibt Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern Sicherheit und erleichtert die Wahl des Sachverständigen. Wurde ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt, steht er unter der Aufsicht einer Bestellungskörperschaft, wie den Handwerkskammern und/oder Industrie- und Handelskammern.

Die Qualifikationen eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen

Der Staat prüft einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen zum einen auf sein fachspezifisches Wissen, das erheblich über dem Durchschnitt liegen muss. Dazu wird die Qualität seiner Arbeit und die notwendige Erfahrung im theoretischen und praktischen Bereich überprüft. Er muss beispielsweise eine Niederlassung als Sachverständiger unterhalten und dort tätig sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Zudem muss ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger über ausreichend Erfahrungen verfügen und nachweisen, dass er einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts besitzt und verständliche Erläuterungen fachlicher Feststellungen und Bewertungen vornehmen kann.
Zum anderen bezieht sich die Prüfung im Besonderen auf die persönliche Eignung des Sachverständigen, also auf seine Integrität und seine Vertrauenswürdigkeit. Ein Sachverständiger muss unparteiisch und unabhängig agieren und Gewähr bieten für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Er unterliegt einer ständigen Überwachung der Bestellkörperschaft. Seine Bestellung ist zeitlich limitiert und beträgt 5 Jahre. Sollten in dieser Zeit keine negativen Vorfälle gegeben sein, wird diese Bestellung für weitere 5 Jahre erneuert.

Die Aufgaben eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen

Die Aufgaben eines Sachverständigen sind breit gefächert. Er wird häufig von Gerichten, Unternehmen oder Privatperson damit beauftragt, Gutachten zu erstellen.
Ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger kann zudem als Schiedsgutachter, auch Mediator genannt dienen, um bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien unabhängig und fair zu vermitteln.
Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige sind in der Beratung, Bewertung, Analyse und Überwachung von Dienstleistungen und Bauvorhaben zuständig.

Bild von Angelo Esslinger auf Pixabay

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Trotz Corona sind wir für sie erreichbar!

Wir alle sind von den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Trotz der außergewöhnlichen Umstände sind wir weiter für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns wie gewohnt gerne mit Anfragen. Dafür stehen wir bereit und freuen uns auf diese neuen Herausforderung!

Bleiben Sie gesund!

Bild von PIRO4D auf Pixabay

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