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Gutachten für Fliesen erstellen lassen

Gutachten für Fliesen erstellen lassen
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Gutachten für Schäden an Fliesen, Platten und Naturstein

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Ihr Gutachter für Schäden an Fliesen, Platten oder Naturstein

Sachverständiger für Fliesenschäden und Plattenmängel in Dortmund – Gutachterbüro Wiemers

Ein optischer Mangel bei einem neuen Badezimmer, auf der Terrasse oder im Flur ist ärgerlich. Doch der Makel muss nicht hingenommen werden. Um die Situation zu klären, sollte man einen  ö.b.u.v Sachverständigen hinzuziehen. Er nimmt den Sachverhalt auf, dokumentiert und zeigt Lösungsansätze, wie Fehlerbehebung oder Preisminderungen auf.

Bauschäden entstehen immer wieder, verursachen unnötige Kosten und rauben Zeit. Eine Wertminderung oder Verzögerungen ist die Folge. Die Situation muss nun sachlich dokumentiert und bewertet werden. Wurden die Fliesen vorschriftsmäßig verlegt? Was hat den Riss verursacht? Ist eine handwerkliche Leistung nach geltenden Normenerbracht worden?

Ihr Gutachter aus Dortmund

Auch wenn Sie Fragen zu Handwerkerleistungen oder Kostenvoranschlägen und Rechnungen haben, können eine ö.b.u.v. Sachverständigen von der Handwerkskammer Dortmund hinzuziehen.

Ein Sachverständiger kann jahrelange Berufserfahrungen in seinem Fachbereich aufweisen. Erfahrungen im Sachverständigenkreis und ein ständiger Austausch mit Kollegen tragen zur fachlichen Kompetenz genauso bei, wie die Arbeiten für und in Instituten, wie dem ISH. Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit. Wir unterstützen Architekten und Planungsbüros gerne bereits von Anfang an. Mit dem Gutachter Büro Wiemers haben Sie direkt den Spezialisten aus dem Bereich Fliesen, Platten sowie Wand- und Bodenbeläge im Team.

Wir begutachten in den den Fachgebieten Wand- und Bodenbeläge wie Fliesen, Naturstein und Mosaik im Innen- und Außenbereich. Darunter zählen zum Beispiel:

  • Eingangs- Empfangshallen
  • Gewerbliche Räume
  • Treppenhäuser
  • Bäder
  • Küchen
  • Terrassen/Außenanlagen
Nicht jeder Schaden ist dirket so offensichtlich.

Typische Schäden an Fliesen und Platten:

Fliesen und Platten sind robust, aber nicht unzerstörbar. Im Laufe der Zeit können verschiedene Schäden auftreten, die nicht nur unschön aussehen, sondern auch die Funktionalität beeinträchtigen können. Zu den häufigsten Schäden zählen:

  • Rissbildung,
  • Frostschäden in Außenbereichen,
  • Feuchtigkeit,
  • fehlende Trittsicherheit.

Ein Mangel an Fliesen oder Platten ist zum Beispiel:

Mängel an Fliesen- und Plattenbelägen können vielfältig sein und sowohl optische als auch funktionelle Beeinträchtigungen darstellen. Typische Beispiele sind:

  • Unterschiedliche Fugenbreiten,
  • mangelhafte Verfugung,
  • Risse in der Glasur,
  • Höhenversätze bzw. Überzähne,
  • Farbabweichungen,
  • Fleckenbildung

Benötigen Sie eine professionelle Begutachtung? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

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Aufgaben eines Sachverständigen

der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt, somit kann sich jeder Sachverständiger nennen. Möchten Sie sich mit Ihrem Sachverständigen auf der sicheren Seite befinden, bestellen Sie einen öffentlich bestellt und vereidigten (ö.b.u.v) Sachverständigen aus dem gewünschten Fachbereich.

Das Gütesiegel „ö.b.u.v.“

„ö.b.u.v.“ steht für öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und ist eine vom Staat geschützte Bezeichnung, die einer ausgiebigen Prüfung unterliegt. Dadurch werden hohe Anforderungen erfüllt und Qualität garantiert.
Dieser Titel ist mit speziellen Qualifikationen verbunden und wird für ein jeweiliges Fachgebiet verliehen. Es dient als staatliches Gütesiegel und gibt Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern Sicherheit und erleichtert die Wahl des Sachverständigen. Wurde ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt, steht er unter der Aufsicht einer Bestellungskörperschaft, wie den Handwerkskammern und/oder Industrie- und Handelskammern.

Die Qualifikationen eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen

Der Staat prüft einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen zum einen auf sein fachspezifisches Wissen, das erheblich über dem Durchschnitt liegen muss. Dazu wird die Qualität seiner Arbeit und die notwendige Erfahrung im theoretischen und praktischen Bereich überprüft. Er muss beispielsweise eine Niederlassung als Sachverständiger unterhalten und dort tätig sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Zudem muss ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger über ausreichend Erfahrungen verfügen und nachweisen, dass er einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts besitzt und verständliche Erläuterungen fachlicher Feststellungen und Bewertungen vornehmen kann.
Zum anderen bezieht sich die Prüfung im Besonderen auf die persönliche Eignung des Sachverständigen, also auf seine Integrität und seine Vertrauenswürdigkeit. Ein Sachverständiger muss unparteiisch und unabhängig agieren und Gewähr bieten für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Er unterliegt einer ständigen Überwachung der Bestellkörperschaft. Seine Bestellung ist zeitlich limitiert und beträgt 5 Jahre. Sollten in dieser Zeit keine negativen Vorfälle gegeben sein, wird diese Bestellung für weitere 5 Jahre erneuert.

Die Aufgaben eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen

Die Aufgaben eines Sachverständigen sind breit gefächert. Er wird häufig von Gerichten, Unternehmen oder Privatperson damit beauftragt, Gutachten zu erstellen.
Ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger kann zudem als Schiedsgutachter, auch Mediator genannt dienen, um bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien unabhängig und fair zu vermitteln.
Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige sind in der Beratung, Bewertung, Analyse und Überwachung von Dienstleistungen und Bauvorhaben zuständig.

Bild von Angelo Esslinger auf Pixabay

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Meisterhand – Gutachten

Achim Wiemers ist seit 1997 öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter über Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Natursteinverlegearbeiten. Er wird von Gerichte, Wohnungsgesellschaften und öffentlichen Trägern, aber auch von Privatleuten zur Erstellung von Gutachten bestellt. Das wirkt sich natürlich auch auf die Qualität im eigenen Unternehmen aus. Bruchschäden, Feuerschäden oder unebene Fliesenflächen werden sie bei Fliesen Wiemers nicht finden.

Weitere Infos unter: www.fliesen-wiemers.de

Foto: pixaby/jarmoluk